Für die Tätigkeit eines Rentenberaters entstehen Kosten, 
die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt sind.

Dabei kann die Gebühr für eine Erstberatung je nach 
Umfang, Schwierigkeit und Zeitaufwand zwischen 80,00 € 
und 140,00 € zuzüglich Unkostenpauschale liegen.

Die Beratungsgebühr wird auf unmittelbar anschließend 
nachfolgende Tätigkeitsgebühren angerechnet.

Die Höhe der Tätigkeitsgebühr wird jeweils im Voraus 
vereinbart,  falls der Aufwand einigermaßen überblickt 
werden kann.