Für die Tätigkeit eines Rentenberaters entstehen Kosten, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt sind. Dabei kann die Gebühr für eine Erstberatung je nach Umfang, Schwierigkeit und Zeitaufwand zwischen 80,00 € und 140,00 € zuzüglich Unkostenpauschale liegen. Die Beratungsgebühr wird auf unmittelbar anschließend nachfolgende Tätigkeitsgebühren angerechnet. Die Höhe der Tätigkeitsgebühr wird jeweils im Voraus vereinbart, falls der Aufwand einigermaßen überblickt werden kann.
