Zur Person

Ich absolvierte die Höhere Handelsschule. Ausbildung und Tätigkeit als Kaufmann und 
Verwaltungsfachmann. Seit 1965 bin ich mit den Problemen der gesetzlichen Renten-
versicherung befasst.

Jahrzehntelange Erfahrung als Außenbeamter im Bereich Renten- und Kranken-
versicherung machen mich zu einem kompetenten Vertreter für die Durchsetzung 
Ihrer Ansprüche als Rentner.

Die Zulassung zum Rentenberater wurde mir am 07.03.1991 vom Landgericht Freiburg 
erteilt. Seither helfe und berate ich erfolgreich meine Mandanten bei allen Rentenfragen
und setze deren Ansprüche durch.

Ich bin Mitglied im Bundesverband der Rentenberater e.V. seit 1991.

Profitieren auch Sie von meiner jahrelangen Erfahrung im in- und ausländischen Rentenrecht. 

  • Rentenberater sind Organe der Rechtspflege.
  • Sind von der Justiz geprüft und gerichtlich zugelassen.
  • Sind unabhängige Vertreter ihrer Mandanten.
  • Sind an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden.
  • Sind für ihre Tätigkeit haftpflichtversichert.
  • Unterstehen der Aufsicht der Präsidenten des Landgerichts.
  • Unterliegen der Schweigepflicht.
  • Die Bundestagsdrucksache 8/4277 vom 20.07.1980 sagt aus:

    "Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungs- rechts und Rechtslebens - insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten - als unentbehrlich erwiesen.